Hilfsmittel Versorgung

Sie brauchen Unterstützung bei der Versorgung mit einem neuen Hilfsmittel Versorgung ?

  • Sie sind sich nicht sicher, ob Sie in der Lage sind , Ihr geplantes Hilfs-mittel (Rollstuhl oder Korsett) optimal zu nutzen
  • Sie möchten, daß jemand die Koordinierung aller beteiligten Personen übernimmt, die mit Ihnen und Ihrer neuen Versorgung in Kontakt stehen
  • Sie möchten eine Person, die sich die Zeit nimmt, mit Ihnen Ihr neues Hilfsmittel zu Hause einzuführen und alle betreuenden Personen anzuleiten
  • Sie brauchen eine Supervision zur Planung und Optimierung Ihrer häuslichen Situation oder Ihres Arbeitsplatzes.

Die Hilfsmittel Versorgung Beratung ist eigentlich ein Teil der physiotherapeutischen Arbeit mit den Patienten. Nicht jeder Therapeut traut sich jedoch zu, die verantwortungsvolle Planung für ein gutes Hilfsmittel zu erbringen.  Wir sind Physiotherapeuten, die seit über 25 Jahren professionell Hilfsmittelversorgungen für und mit schwerst-mehrfach- behinderten Menschen planen und durchführen.

  • Wir Vermitteln zwischen Ortopädiefirmen und Patienten.
  • Wir geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Wir schreiben alle nötigen Gutachten und Befunde für ihre Krankenkasse .
  • Wir sprechen mit Ihren Ärzten und wir sprechen ihre Sprache- auch Bliss und computergestützte Kommunikation.
  • Die Kosten für unsere Beratung können von den Krankenkassen übernommen werden.

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Hilfsmittel Versorgung

Hilfsmittel Versorgung

Brügger Therapie

Brügger Therapie

gger Die Brügger Therapie

Brügger Therapie ist nach dem Neurologen Dr. med. Alois Brügger benannt, der die Methode in seinem Forschungs- und Schulungszentrum in Zürich entwickelt hat. Er beschreibt in seinen Büchern, dass zahlreiche, als »Rheumatische Beschwerden« bekannte Erkrankungen des Bewegungsapparates auf Fehlbelastungen von Wirbelsäule und Gelenken durch eine krumme/schlechte Körperhaltung während des Alltages zurückzuführen sind.

Hierzu zählen z. B.:

  • Kreuzschmerzen
  • Nacken-, Schulter- und Armschmerzen
  • Ausstrahlende Schmerzen in die Beine (Ischialgie)
  • Abnutzungserscheinungen an den Gelenken (Arthrosen)

Fehlbelastungen bedeuten eine Überbeanspruchung, vor allem der Muskeln und Sehnen. Im Gegensatz zur krummen Körperhaltung werden bei der aufrechten Körperhaltung die Aufbauelemente (Knochen, Gelenke, Band- und Kapselapparat, Muskelsystem) optimal, d.h. mit dem kleinsten Aufwand, beansprucht.

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Eine erfolgreiche Brügger Therapie muss daher beinhalten:

  • Erlernen aufrechter Körperhaltung während der Arbeit im Alltag
  • Korrektur der Statik des gesamten Körpers
  • Lösen der infolge länger anhaltender konzentrischer Muskelkontraktion entstandenen Muskelkontrakturen (Verkürzungen)

Lokale Behandlung (oft unter Zuhilfenahme von Wärme) von entstandenen sekundären Ödemen im arthromuskulären System, die die aufrechte Körperhaltung behindern.

 

 

 

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Hausbesuch vom Physioteam

Hausbesuch vom Physioteam

Hausbesuch vom Physioteam

Es gibt viele Gründe, warum wir zu Ihnen kommen.

 

Haben Sie gerade eine Operation hinter sich? Ist Ihr Kind schwerstbehindert und jeder Schritt aus dem Hause mühsam? Sie können die gesamte Behandlungsstärke unseres Teams auch zu Hause als Hausbesuch vom Physioteam in Anspruch nehmen.
Egal, wo Sie in Berlin wohnen.
Wir haben uns auf die Betreuung von Hauspatienten spezialisiert, um auch denen zu helfen, die den Weg zu uns nicht bewältigen können.

Die Behandlung von Kindern und Schwerst-Mehrfach- Behinderten liegt uns besonders am Herzen.

 

 

Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

 

 

Heilmittel im sozialrechtlichen Sinn sind äußerliche Behandlungsmethoden wie Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, Ergotherapie oder Logopädie. Werden Heilmittel ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Der Patient muss in der Regel zuzahlen: 10,- € pro Verordnung plus 10 % der Heilmittelkosten.

Heilmittel wirken mit dem Ziel der Krankheitsbekämpfung überwiegend äußerlich auf den menschlichen Organismus ein. Dazu gehören nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie Kleidung oder Hygienemittel.

Zu den Heilmitteln, die von den Kostenträgern übernommen werden, gehören unter anderem

  • einzelne Maßnahmen der physikalischen Therapie, z.B. Massage, Krankengymnastik/Physiotherapie, Lymphdrainage.
    Diese sind in der Regel auf 6 Einheiten pro Verordnung begrenzt.
  • einzelne Maßnahmen der podologischen Therapie, Behandlung krankhafter Veränderungen am Fuß infolge von Diabetes mellitus. Details siehe auch Diabetischer Fuß.
  • einzelne Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, z.B. Logopädie.
    Diese sind in der Regel auf 10 Einheiten pro Verordnung begrenzt.
  • einzelne Maßnahmen der Ergotherapie, z.B. Beschäftigungs- und Arbeitstherapie.
    Diese sind in der Regel auf 10 Einheiten pro Verordnung begrenzt.

Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie freiwillig weitere Heilmittel erstattet (§ 11 Abs. 6 SGB V). Voraussetzung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) diese Heilmittel nicht von der freiwilligen Erstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen hat.

3.2. Antrag auf Genehmigung für längeren Zeitraum

Gesetzlich Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf im Sinne einer besonderen Schwere und Langfristigkeit der funktionellen bzw. strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und des nachvollziehbaren Behandlungsbedarfs können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, die erforderlichen Heilmittel länger als es die o.g. Regel-Einheiten vorsehen zu genehmigen. Diese Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.

Die Krankenkasse hat über den Antrag innerhalb von 4 Wochen zu entscheiden, andernfalls gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt.

Details, insbesondere bei welchen Krankheiten das möglich ist, enthält das “Merkblatt Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen” des Gemeinsamen Bundesausschusses, Download unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/. Darunter fallen z.B. Brustkrebs und Prostatakrebs, Näheres unter Krebs > Lymphödem.

 

4. Kostenträger

Heilmittel werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenversicherung oder der Unfallversicherung übernommen. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.

 

4.1. Kostenträger Unfallversicherung

Die Unfallversicherung nennt insbesondere:

  • Physikalische Therapie
  • Sprachtherapie
  • Beschäftigungstherapie

Beschränkungen wegen Unwirtschaftlichkeit, geringer oder zweifelhafter Wirkung finden sich in der Unfallversicherung nicht. Allerdings kann der Unfallversicherungsträger nach seinem Ermessen und dem Grundsatz sparsamer und wirtschaftlicher Mittelverwendung Einschränkungen vornehmen.

5. Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung 

5.1. Zuzahlung Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10 % der Kosten plus 10,- € je Verordnung zu, auch bei Massagen, Bädern und Krankengymnastik als Bestandteil der ärztlichen bzw. ambulanten Behandlung.

 

5.2. Zuzahlungsbefreiung

Von der Zuzahlung befreit sind:

  • Schwangere, jedoch nur von der Zuzahlung zu Heilmitteln, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft/Entbindung verordnet werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
  • Versicherte der Unfallversicherung.
  • Patienten, die die Belastungsgrenze überschreiten, Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.

 

5.3. Praxistipp Unfallversicherung

Mit dem Vermerk “FREI, da über Unfallversicherung” auf der Verordnung vermeidet der Arzt Nachfragen und Unklarheiten.

Sind allerdings Festbeträge im Sinne der Krankenversicherung festgesetzt, trägt auch die Unfallversicherung die Kosten der Heilmittel nur bis zu dieser Höhe. Auf eventuelle Mehrkosten über die Festbeträge hinaus hat der Arzt Patienten hinzuweisen.

 

6. Therapiebesuch zu Hause

Die Verordnung von Heilmitteln außerhalb der Praxis des Therapeuten, insbesondere in Form eines Hausbesuchs, ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.

 

6.1. Praxistipps

  • Der verordnende Arzt muss auf der Verordnung “Hausbesuch” ankreuzen.
  • Der Patient muss Folgendes zuzahlen: 10,- € pro Verordnung plus 10 % der Kosten für jede Behandlung.

 

7. Richtlinien und Heilmittelkatalog

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Verordnung von Heilmitteln sogenannte Heilmittel-Richtlinien erstellt. Diese Richtlinien können Sie unter www.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien downloaden.

 

Innerhalb der Heilmittel-Richtlinien regelt der sogenannte Heilmittelkatalog die jeweiligen Indikationen zu den einzelnen Heilmittelmaßnahmen der physikalischen und podologischen Therapie, sowie der Stimm-, Sprech- und Sprach- sowie Ergotherapie. Den Heilmittelkatalog können Sie als 2. Teil der oben genannten Heilmittel-Richtlinien downloaden oder online unter www.heilmittelkatalog.de einsehen.

 

8. Wer hilft weiter?

 

9. Verwandte Links

Logopädie

Hilfsmittel

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 32 SGB V – § 15 SGB VI i.V.m. § 26 SGB IX – § 30 SGB VII)

Bobath Therapie für Kinder

Bobath Therapie für Kinder

Die Bobath Therapie für Kinder

Bobath Therapie für Kinder-Konzept ist spezialisiert auf die neurophysiologische Behandlung und Befundung von Säuglingen und Kindern mit Problemen der Muskelspannung, der Bewegungssteuerung und der Wahrnehmung. Angeborene oder auch erworbene Schädigungen des zentralen Nervensystems sind mit dieser speziellen Therapieform, die sich durch ihren ganzheitlichen Ansatz auszeichnet, positiv zu beeinflussen.

Physioteam Bobath Kind

Das Bobath- Konzept

wurde entwickelt von Dr.Karel Bobath (1906-1991) Neurologe und Psychiater und Dr. Berta Bobath (1907-1991) Physiotherapeutin.

Ursprünglich behandelten sie Jugendliche und Erwachsene mit erworbenen Bewegungsstörungen durch Unfall oder Schlaganfall. Bald aber erkannten Sie den frühen Nutzen ihrer Arbeit und begannen mit der Therapie von Kindern und Säuglingen mit Spastizität, Athetose, Ataxie und anderen neurologischen Auffälligkeiten. Seit Ihren Anfängen in den frühen 40er Jahren wurde das Konzept durch eigene Erfahrungen sowie durch immer neue Erkenntnisse der Wissenschaft und anderer Therapien fortwährend ergänzt und modifiziert. Dr.Karel Bobath und Dr.Berta Bobath haben sehr früh herausgefunden, dass unser Nerversystem, welches alle unsere Bewegungen steuert, lernfähig ist. Somit kann das Gehirn durch die Gabe von therapeutisch eingesetzten Reizen Dinge wieder erlernen oder gänzlich neu erwerben. Leider kann bis heute der zerstörte Teil des Gehirns nicht ersetzt werden, jedoch können wir durch die Therapie nicht benutzte Anteile des Gehirns motivieren die Aufgabe und Kapazität der gestörten Hirnareale zu übernehmen. Die hohe Lernfähigkeit des Gehirns im Säuglingsalter macht deutlich wie wichtig eine möglichst früh einsetzende Behandlung ist, um die Möglichkeit neue Schaltungen und Verbindungen aufzubauen, vergleichbar mit der Programmierung eines  Computers, optimal zu nutzen. Leichte Entwicklungsrückstände, die meist keine erkennbare Ursache haben, aber auch schwerste Behinderungen können gezielt nach Bobath behandelt werden. Ziel ist durch genaue Bewegungsanalyse und Gespräche mit dem Kind und/ oder den Eltern und Bezugspersonen die Hauptprobleme des Kindes fest zu stellen um dann durch möglichst geringe therapeutische Intervention dem Kind das Gefühl für Haltung und Bewegung wiederzugeben.

„Es muss dem Patienten Freude machen, das er wieder etwas kann…..“    (Berta Bobath)

Für jedes Kind wird nach dem Befund ein ganz eigenes Therapie-Konzept entworfen ausgehend von den Dingen die es kann und seinen Bedürfnissen. Es werden Behandlungsstrategien ausgewählt um die sensomotorische Störung zu beheben, zu kompensieren oder zumindest um Verschlechterungen (z.B.Kontrakturen,Atemprobleme) zu vermeiden. Oberstes Ziel ist immer das erreichen einer größt möglichen Selbständigkeit und Handlungskompetenz des Kindes. Das motorische Lernen wird gezielt gefördert, indem durch den Therapeuten die Möglichkeit geschaffen wird zu Explorieren, auszuprobieren und Strategien zu entwickeln. Sensible, tiefensensible und vestibuläre Reize werden zur Unterstützung und Optimierung der Bewegungsbahnung ebenso verwendet wie akustische Reize, Rhythmus und andere Sinneseindrücke . Ziel ist über möglichst viele Kanäle sensomotorisches Lernen zu ermöglichen und abzuspeichern. Durch die therapeutische Harmonisierung des Muskeltonus werden Haltungs- und Bewegungsmuster unterstützt und dem Kind so zu mehr Eigenaktivität und Selbstbestimmung verholfen. In manchem Fall ist es hilfreich und sinnvoll ein Hilfsmittel einzusetzen um mehr Eigenaktivität zu erreichen oder die Eltern und Bezugspersonen zu entlasten.

Die Behandlung orientiert sich so nah am Alltag wie möglich und erreicht somit alle Bereiche des täglichen Lebens wie Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Kommunikation, Wege in die Selbständigkeit und vieles andere mehr. Um immer „das Kind dort abzuholen wo es steht“ bedarf es einer permanenten Reflektion  und Anpassung des therapeutischen Handelns unter enger Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes des Kindes.

Beispiele für den Einsatz der Bobath- Therapie:

 

  • Entwicklungsverzögerungen
  • Spastische Muskeltonus- Störungen
  • Athetotische Bewegungsmuster (Athetose)
  • Koordinationsstörungen
  • Bewegungsstörungen
  • Tonusstörungen
  • Muskeldystrophie
  • Muskelatrophie
  • Multiple Sklerose
  • Spina Bifida

 

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