Taktgefühl
Die Vitalität
eines jeden Menschen
wird von vielen Faktoren beeinflusst.
Das Atmen ist dabei ein ganz wesentliches Element.
Die Skoliose Therapie, Skoliose ist eine Seitabweichung der Wirbelsäule von der Längsachse mit Rotation (Verdrehung) der Wirbel um die Längsachse und Torsion der Wirbelkörper – begleitet von strukturellen Verformungen der Wirbelkörper und der Rippenbögen.
Die Skoliose Therapie
Die Skoliose Therapie zielt darauf ab die kontrakten Wirbelgelenke so zu mobilisieren, dass eine Aufrichtung der Wirbelsäule aus eigener Kraft möglich wird. Die Mobilisation soll dazu führen, dass die Patienten frei beweglich ihre Wirbelsäule in der “Neutralstellung” halten können.
Am Beispiel einer Patientin mit primär thoracal re. konvexen Skoliose mit massiv eingeschränktem Bewegungsausmaß TH 9-10
Seitneigung nach rechts mit über Schulter und Becken eingeleiteten Rotationskomponenten.
Es erfolgen manuelle Techniken:
Die Eigenmobilisation ist einer der wichtigsten Kernpunkte der Therapie. Die Patienten erlernen die Bewegungsverhalten aller beteiligter Körperstrukturen zu erfühlen und selbst zu beeinflussen.
Die Therapie lebt von den Rückmeldungen der Patienten, in Bezug auf Mobilität und Schmerzverhalten während der Bewegung aus der Fehlstellung heraus.
Die Patientin erlernt die korrigierte Position als Mittelwert zwischen den Extremen, Fehlstellung und Überkorrektur.
Voraussetzung hierfür ist das Lösen aller beteiligten ligamentären, artikulären, neuralen und visceralen Strukturen, die an der funktionellen Fehlstellung beteiligt sind. Im Physioteam werden die oben genannten Strukturen befundet und mit verschiedenen Techniken behandelt.
Die Auswahl der Techniken richtet sich nach dem individuellen Patientenstatus.
Im weiteren Verlauf erfolgen die Kräftigungsübungen zur Stabilisierung des Therapieergebnisses, wobei der Patient neben seinem Hausaufgabenprogramm unser gerätegestütztes Aufbautraining ( KG- Gerät ) nutzen kann.
Unser Gruppenangebot:
steht natürlich auch allen Skoliose Patienten zur Verfügung.
Haben Sie gerade eine Operation hinter sich? Ist Ihr Kind schwerstbehindert und jeder Schritt aus dem Hause mühsam? Sie können die gesamte Behandlungsstärke unseres Teams auch zu Hause als Hausbesuch vom Physioteam in Anspruch nehmen.
Egal, wo Sie in Berlin wohnen.
Wir haben uns auf die Betreuung von Hauspatienten spezialisiert, um auch denen zu helfen, die den Weg zu uns nicht bewältigen können.
Die Behandlung von Kindern und Schwerst-Mehrfach- Behinderten liegt uns besonders am Herzen.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Heilmittel im sozialrechtlichen Sinn sind äußerliche Behandlungsmethoden wie Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, Ergotherapie oder Logopädie. Werden Heilmittel ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Der Patient muss in der Regel zuzahlen: 10,- € pro Verordnung plus 10 % der Heilmittelkosten.
Heilmittel wirken mit dem Ziel der Krankheitsbekämpfung überwiegend äußerlich auf den menschlichen Organismus ein. Dazu gehören nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie Kleidung oder Hygienemittel.
Zu den Heilmitteln, die von den Kostenträgern übernommen werden, gehören unter anderem
Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie freiwillig weitere Heilmittel erstattet (§ 11 Abs. 6 SGB V). Voraussetzung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) diese Heilmittel nicht von der freiwilligen Erstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen hat.
Gesetzlich Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf im Sinne einer besonderen Schwere und Langfristigkeit der funktionellen bzw. strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und des nachvollziehbaren Behandlungsbedarfs können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, die erforderlichen Heilmittel länger als es die o.g. Regel-Einheiten vorsehen zu genehmigen. Diese Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.
Die Krankenkasse hat über den Antrag innerhalb von 4 Wochen zu entscheiden, andernfalls gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt.
Details, insbesondere bei welchen Krankheiten das möglich ist, enthält das “Merkblatt Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen” des Gemeinsamen Bundesausschusses, Download unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/. Darunter fallen z.B. Brustkrebs und Prostatakrebs, Näheres unter Krebs > Lymphödem.
Heilmittel werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenversicherung oder der Unfallversicherung übernommen. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.
Die Unfallversicherung nennt insbesondere:
Beschränkungen wegen Unwirtschaftlichkeit, geringer oder zweifelhafter Wirkung finden sich in der Unfallversicherung nicht. Allerdings kann der Unfallversicherungsträger nach seinem Ermessen und dem Grundsatz sparsamer und wirtschaftlicher Mittelverwendung Einschränkungen vornehmen.
Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10 % der Kosten plus 10,- € je Verordnung zu, auch bei Massagen, Bädern und Krankengymnastik als Bestandteil der ärztlichen bzw. ambulanten Behandlung.
Von der Zuzahlung befreit sind:
Mit dem Vermerk “FREI, da über Unfallversicherung” auf der Verordnung vermeidet der Arzt Nachfragen und Unklarheiten.
Sind allerdings Festbeträge im Sinne der Krankenversicherung festgesetzt, trägt auch die Unfallversicherung die Kosten der Heilmittel nur bis zu dieser Höhe. Auf eventuelle Mehrkosten über die Festbeträge hinaus hat der Arzt Patienten hinzuweisen.
Die Verordnung von Heilmitteln außerhalb der Praxis des Therapeuten, insbesondere in Form eines Hausbesuchs, ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Verordnung von Heilmitteln sogenannte Heilmittel-Richtlinien erstellt. Diese Richtlinien können Sie unter www.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien downloaden.
Innerhalb der Heilmittel-Richtlinien regelt der sogenannte Heilmittelkatalog die jeweiligen Indikationen zu den einzelnen Heilmittelmaßnahmen der physikalischen und podologischen Therapie, sowie der Stimm-, Sprech- und Sprach- sowie Ergotherapie. Den Heilmittelkatalog können Sie als 2. Teil der oben genannten Heilmittel-Richtlinien downloaden oder online unter www.heilmittelkatalog.de einsehen.
Logopädie
Hilfsmittel
(§ 32 SGB V – § 15 SGB VI i.V.m. § 26 SGB IX – § 30 SGB VII)
Als Grundlage wird die gesunde neurophysiologische Entwicklung des Kindes, unter besonderer Beachtung der Nackendehnung und Aufrichtung gesehen. Der Nackenbereich mit den kleinen Kopfgelenken ist Sitz spezifischer Sensoren, die die Bewegungskoordination des ganzen Körpers steuern.
Diese Sensoren reagieren sehr gut auf die Lagerungsreize, die auf dem Der Pörnbacher Keil (NEPA) gesetzt werden können.
Über die vorgegebenen Lagerungsreize werden jeweils das obere und untere Körpersensorium angesprochen. Durch gezielte therapeutische Interventionen, Spiel- Förderangebote sollen die Patienten angeregt werden ihre Eigenaktivität zu steigern.
Durch die Eigenbeweglichkeit, geführt durch die therapeutische Lagerung, kann sich die nächst höhere Entwicklungs- und Koordinationsebene mühelos freispielen. Dazu entwickelte Frau Pörnbacher drei verschiedene Lagerungselemente:
Das Pörnbacher-Konzept ist alltagsbezogen. Die Anwendung der Lagerung ist sowohl in der therapeutischen Einrichtung, als auch zu Hause möglich.
Eingesetzt werden kann NEPA bei Menschen mit
und zur
Wir möchten Sie über die Möglichkeiten, bei uns als Selbstzahler Termine im Physioteam zu vereinbaren, informieren…
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur eine Grundversorgung mit Physiotherapie.
Für eine KG-Einheit werden von den gesetzlichen Krankenkassen
15 Minuten vergütet.
In diesen 15 Minuten sind enthalten:
Für die eigentliche Therapie bleibt zu wenig Zeit übrig. Die Abgabe von physiotherapeutischen Techniken, die außerhalb der Kassenleistungen liegen, ist in diesen 15 Minuten verboten.
Wir möchten dennoch, dass Sie eine vollwertige Therapie erhalten, die alle Leistungen einbezieht, die Sie für Ihren Heilungsprozess benötigen.
Schon mit einer Zuzahlung von 10€ pro Behandlung wird aus einem 15 Minuten ein 25 Minuten-Termin.
Als Selbstzahler schließen sie mit uns eine Zusatzvereinbarung ab, die im Zusammenhang mit dem kassenärztlichen Rezept oder einer privaten Verordnung vom Arzt oder Ihrem Heilpraktiker als Behandlungsgrundlage dient. Unsere Heilpraktiker im Physioteam beraten sie gerne, falls Sie eine Verordnung für die Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenkasse benötigen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit bei uns im Physioteam. Und freuen uns darauf, Sie erfolgreich zu behandeln.
Zum ausdrucken dieser Informationen
können Sie sich hier unseren Praxis Flyer herunterladen
Liebe Patienten,
Behandlungsgutschein, im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Prävention übernehmen die Krankenkassen leider nur den gesetzlichen Anteil der physiotherapeutischen Leistungen.
Sie können jedoch im Rahmen der therapeutischen Präventionsmaßnahmen alle Leistungen des Physioteams privat in Anspruch nehmen.
Für verordnungspflichtige Therapien können Sie in unserer Praxis einen Heilpraktiker konsultieren, der die Therapien im rahmen einer privaten Heilmittelverordnung verschreiben kann.
Geschenkgutscheine
erhalten Sie an der Rezeption.
unser Flyer zum ausdrucken:
Die Vitalität
eines jeden Menschen
wird von vielen Faktoren beeinflusst.
Das Atmen ist dabei ein ganz wesentliches Element.
In einer kurzatmigen Zeit ist diese Fähigkeit jedoch oft gestört. Besonders wenn die Physis oder auch die Psyche beeinträchtigt ist, steht diese Atem-Rhythmus-Störung der Gesundung entgegen.
Wer macht beim Atmen schon mal Pause?
An dieser Stelle setzt die Reflektorische Atemtherapie an. Durch die aktive St
imulierung konkreter Körper – Rezeptoren wirkt die/der Therapeut/in auf den Atem – Rhythmus des Patienten ein.
Erreicht wird die Optimierung der Atmungsvorgänge und damit konsequenterweise eine Verbesserung der Beweglichkeit des Körpers.
Das Ergebnis: eine spürbare Erleichterung für den gesamten Organismus und ein gesteigertes Wohlbefinden. Außerdem wird der Körper in seiner Eigenregulation unterstützt.
Es handelt sich bei diesem Physiotherapeutischen Konzept
nicht um eine „Trend – Methode“. Von dem Internisten und naturheilkundlichen Arzt Dr. med. Ludwig Schmitt wurden die Grundlagen für diesen Ansatz in den 50er Jahren entwickelt. Die Physiotherapeutin Liselotte Brüne, eine seiner Mitarbeiterinnen, erarbeitete seit den 60er Jahren aus dieser Heilmethodik eine eigene Technik, die Reflektorische Atemtherapie.
Sie wird von bisher erst wenigen speziell ausgebildeten TherapeutInnen erfolgreich praktiziert.
DIE VORTEILE SIND KLAR ERSICHTLICH:
Ein ganzheitlicher Ansatz, in dem verschiedene Kräfte aktiv und passiv zusammenwirken können.
Die Reflektorische Atemtherapie bietet therapeutische Hilfe bei verschiedenen Beschwerden im physischen und psychischen Bereich. Unter Einbeziehung der natürlichen Atemfunktionen des Menschen können Patienten in folgenden Bereichen sinnvoll behandelt werden:
Wie lange schon die klassische Massage angewandt wird, ist nicht genau bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß sie im Altertum, schon wie bei den Römern, in der Antike und zur Zeit der Pharaonen im alten Ägypten ähnlich wie die Bäderkultur zur Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates eingesetzt wurde.
Leider wird die Massage von den Krankenkassen nur noch sehr ungern übernommen. Deshalb wird sie eher selten von den Ärzten verordnet. Im Rahmen eines Gutscheins oder als Selbstzahler können wir die Massage jedoch noch im Physioteam anbieten.
…Sie genau im Zentrum der Verspannungen gut durchgeknetet werden möchten.
…Sie sich kurzzeitige Erleichterung von Stress wünschen und Ihren Körper in seinen Normalzustand versetzen wollen.
…Sie es bevorzugen in traditioneller Art massiert zu werden.
Wenn Sie spüren, dass klassische Massage genau das passend für Sie ist, oder wenn Sie an jemanden denken der, bei einem Geschenkgutschein für eine Massage übers ganze Gesicht strahlen wird, dann rufen Sie uns einfach an unter 030 611 21 08
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